Brücken- und Wegegeld

Wächtersbach war für die Instandhaltung von zwei Brücken über Kinzig und Bracht und den dazu gehörenden Wegen verantwortlich. Von den Benutzern dieser Wege und Brücken erhob die Stadt deshalb eine Maut, genannt Brücken- und Wegegeld. Die Höhe der Maut richtete sich nach Art der Benutzung, wie z.B. Wagengespanne, Reiter oder Lastenträger. Selbst für Gänse, die von Personen getragen wurden, musste Maut entrichtet werden.
Das Dokument zeigt Tarife aus dem Jahr 1812.